Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hiernach sind z.B. für eine Therapiestunde bei einem 2,3 fachen Satz derzeit 100,55 EUR zu entrichten; die Therapieleistungen sind von der gesetzl. Umsatzsteuer befreit.
Da ich eine Privatpraxis betreibe, also keinen sog. Kassensitz habe, behandle ich gesetzlich versicherte Patienten im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens. Patienten haben nämlich nach § 13 Abs. 3 SGB V einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung. Ist eine solche (auch innerhalb eines Zeitraums von ca. 6 Wochen) bei einem Psychotherapeuten oder Arzt mit Kassenzulassung nicht möglich ( was aktuell leider der Realität entspricht, da es nicht selten sogar Wartezeiten von mehreren Monaten gibt), können die betroffenen Patienten bei ihren Kassen die Erstattung der Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis beantragen.
Weitere Informationen hierzu gibt es unter dem Link: Ratgeber der BundesPsychotherapeutenKammer
Ergänzende Fragen können wir auch gerne in einem Erstgespräch klären.
Privat Versicherte
Bei privat Versicherten werden die Kosten für die psychotherapeutische Leistungen häufig in voller Höhe übernommen, was allerdings nicht ausnahmslos gilt, weshalb man sich zuvor bei seiner Kasse erkundigen sollte.
Bei Ansprüchen auf Beihilfe ist es üblich, dass 20% der Kosten die private Krankenkasse übernimmt und der Rest von der Beihilfe getragen wird.
Selbstzahler
Manche Patienten wollen die Kosten selbst tragen, weil sie z.B. nicht möchten, dass psychiatrische Diagnosen gegenüber Krankenkassen bekannt gegeben werden.
Ich selbst unterliege als Psychotherapeutin natürlich einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Es bleibt aber ggf. die Möglichkeit, die entstandenen Kosten als Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen, was ebenso auch bei den zuvor genannten Alternativen in Betracht kommt.
Weitere Informationen
Sollte ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden können, muss dieser frühstmöglich (mind. 24 Stunden zuvor) in Textform
(per Mail, SMS ect.) abgesagt werden.
Ansonsten wird die ausgefallene Zeit mit einem Satz von 60 EUR/Std. in Rechnung gestellt, wobei dieser Betrag nicht von der Krankenkasse ersetzt wird.